Die Handwerksmüllerei in Wind- oder Wassermühlen ist Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
Das traditionelle Müllerhandwerk zu erhalten ist das Ziel der Müllergilde. Diese vermittelt vor- und frühindustrielle mühlentechnische Kenntnisse und Erfahrungen und sichert somit die Weitergabe der spezifischen handwerklichen Fähigkeiten durch Unterstützung der Handwerksmüllerausbildung. Jetzt erfährt das Engagement des Vereins eine offizielle Würdigung: Die traditionelle Handwerksmüllerei ist Anfang Dezember 2018 zusammen mit 17 weiteren Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
In einem gemeinsamen Schreiben der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusministerkonferenz heißt es dazu:
„Das Expertenkomitee würdigt die Handwerksmüllerei in Wind- oder Wassermühlen als wichtigen Beitrag zur Erhaltung des traditionellen Müllerhandwerks. Die Maßnahmen zur Vermittlung des Handwerks und der damit verbundenen vor- und frühindustriellen mühlentechnischen Kenntnisse sowie Erfahrungswerte überzeugen. Sie sichern sowohl die Pflege als auch die Weitergabe des spezifischen handwerklichen Wissens und Könnens durch Unterstützung der Handwerksmüllerausbildung. Dieser Kulturpflegeansatz einer sehr engagierten Trägergemeinschaft überzeugt auch im Zusammenspiel mit seinen denkmalpflegerischen Aspekten.“
Der Beruf des Müllers ist einer der ältesten der Welt. Der traditionelle Handwerksberuf erscheint heute oft hart und entbehrungsreich. Im 18. und 19. Jahrhundert aber waren Mühlen sehr oft hoch moderne Verarbeitungsstätten, die effizient die Naturkräfte nutzten. Bekannt sind über 180 verschiedene Nutzungsarten, in denen zum Beispiel Mahl-, Öl-, Säge- oder Schleifmüller arbeiteten. Ihre Produktionsstätten legten den Grundstein für die industrielle Revolution. Wasser- und Windmühlen prägen bis heute viele Landschaften in Deutschland.
Heute ist die Müllerei ein Beruf, der im dualen Ausbildungssystem erlernt werden kann. An Müllerschulen erwerben die Auszubildenden alle Kenntnisse, die auf einen Industriebetrieb ausgerichtet sind. Das Arbeiten mit Wind- und Wasserkraft sowie mit traditionellen Mahlverfahren zur Herstellung von verkehrsfähigen Mühlenprodukten, wie das Mahlen mit Mühlsteinen, sind heute im Lehrplan nicht mehr zu finden. Das Erlernen derartiger Techniken erfolgt nur noch in einigen Handwerksmühlen, die sich der Tradition verpflichtet sehen. Bundesweit nutzen noch ungefähr 50 Mühlen von ehemals ca. 50.000 die Antriebstechniken Wind- bzw. Wasserkraft und halten das traditionelle Müllerhandwerk am Leben.
Neben den heute noch professionell aktiven Mühlen gibt es eine zunehmende Zahl von Wind- und Wassermühlen, die auf semiprofessioneller, ehrenamtlicher Basis betrieben werden (Museumsbetrieb) und auf diese Weise das Müllerhandwerk in die Zukunft tragen. Einzelpersonen und Vereine bemühen sich z.B. im Rahmen von Ausbildungskursen, den Umgang mit einer Wind- oder Wassermühle und die Fähigkeit zur Ausübung der traditionellen handwerklichen Müllerei zu vermitteln.
Um das traditionelle Müllerhandwerk als lebendiges kulturelles Erbe zu erhalten, wurde am 19. Februar 2017 in Bardowick bei Lüneburg der überregional tätige Verein „Die Müllergilde – Interessengemeinschaft für das traditionelle Müllerhandwerk und historische Mühlen e.V.“ (Kurzform: Die Müllergilde e.V.) gegründet. Der Verein verfolgt sein Ziel insbesondere durch die Pflege und Vermittlung der traditionellen handwerklichen Müllerei in Verbindung mit der Erhaltung und dem Betrieb historischer Mühlen als Kultur- und Technikdenkmale.
Für die Bewerbung zum Immateriellen Kulturerbe konnte die Müllergilde bundesweit etwa 50 aktive Mühlen (gewerbliche Mühlenbetriebe und ehrenamtlich betriebene Wind- oder Wassermühlen) sowie einige Mühlenvereine als ideelle Unterstützer gewinnen, darunter die Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e.V. und folgende ihrer Landesverbände: Schleswig-Holstein / Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin-Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Hinzu kamen als regional tätige Vereine das Rheinische Mühlen-Dokumentationszentrum (RMDZ) e.V. und der Verein Mühlenregion Nordsachsen e.V.
Der weltweit beachtete Titel "Immaterielles Kulturerbe der Menschheit" beinhaltet keine finanzielle Förderung seitens der UNESCO. Wird eine kulturelle Ausdrucksform in ein nationales Verzeichnis (wie im Fall der Müllergilde bzw. der Handwerksmüllerei) oder eine der internationalen Listen des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen, fördert dies den Respekt und die Wertschätzung gegenüber den betreffenden Gemeinschaften, Gruppen und Individuen und ihrem Immateriellen Kulturerbe. Eine Anerkennung durch die UNESCO hilft auch, kulturelle Ausdrucksformen dauerhaft durch kulturpolitische Maßnahmen zu schützen. Die Auszeichnung hat auch Bedeutung für den Denkmalschutz und den Tourismus, da sie den Kulturtourismus und die lokale, regionale und nationale Wirtschaft unterstützen kann.
Immaterielles Kulturerbe bewirkt, dass Menschen sich einer Gemeinschaft zugehörig fühlen. Die kulturelle Ausdrucksform (in unserem Fall der Handwerksmüllerei) vermittelt ein Gefühl von Kontinuität und Identität und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist die Bewahrung traditioneller und zugleich zeitgenössischer kultureller Ausdrucksformen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Immaterielles Kulturerbe hat aber nicht nur eine soziale, sondern auch eine wirtschaftliche Bedeutung: Einerseits sind das über Generationen überlieferte Wissen und die damit verbundenen vielfältigen Fähigkeiten, zum Beispiel Handwerkstechniken in der Müllerei, eine wichtige kulturelle Ressource. Andererseits geht es auch um das Produkt dieser Kenntnisse und Fähigkeiten, also die handwerklich hergestellten Mehle, Schrote usw.
Weitere Informationen zum Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes unter www.unesco.de